Alleinerziehend = arm?

Das Bildung- und Teilhabepaket kann helfen

Statistiken zeigen es

Schaut man sich die Statistiken an, wird deutlich, dass alleinerziehend in vielen Fällen gleichzusetzen ist mit arm zu sein. Und das, obwohl sehr viele auch noch arbeiten!

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/juli/armutsrisiko-von-alleinerziehenden-verharrt-auf-hohem-niveau

Gerecht ist das nicht! Umso wichtiger, dass du weißt, was dir zu steht, damit du besser über die Runden kommen und dir hoffentlich etwas weniger Sorgen um das liebe Geld machen musst.

Das Bildung- und Teilhabepaket

Immer wieder stelle ich überrascht fest, dass es viele Mamas gibt, die noch nie etwas von Bildung- und Teilhabe gehört haben. Vielleicht gehörst auch du dazu. Es ist alles teuer genug und als alleinerziehende Mama, musst du wahrscheinlich sehr auf dein Geld achten. Umso wichtiger zu wissen was dir und deinen Kindern zu steht.

Das Bildungs- und Teilhabe-Gesetz beinhaltet grob, dass es Kindern aus einkommensschwachen Familien (zu denen ja leider Gottes wir Alleinerziehenden mit unseren Kindern in vielen Fällen auch gehören) ermöglicht, am kulturellen Leben teilnehmen zu können und nicht aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssen. Für folgende Dinge kannst du einen BuT-Antrag stellen und die Kosten werden übernommen:

  • Ausflüge/Klassenfahrten
  • Persönlicher Schulbedarf von 174 Euro im Kalenderjahr 2023 (116 Euro im ersten Schulhalbjahr, 58 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • Schulbeförderung
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Kosten für Mittagessen in der Kita, Schule oder Kindertagespflege
  • Hobbys (z.B. Sportverein) 15 Euro pauschal pro Monat (siehe hierzu auch: Alleinerziehend mit einem Neugeborenem)

Wenn du als alleinerziehende Mama oder deine Kinder eine der folgenden Leistungen beziehen hast du das Recht auf Leistungen aus Bildung- und Teilhabe (BuT):

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen

Du kannst den Antrag auf der Internetseite deiner Stadt oder Gemeinde finden oder schaue einmal im Familienportal des Bundesministeriums vorbei, um nähre Informationen zu diesem Thema zu bekommen. Solltest du dir nicht zutrauen, den Antrag selber auszufüllen, googel einmal nach einer Sozialberatung in deiner Stadt, die können dir behilflich sein.

Ich persönlich habe in den letzten beiden Jahren meiner Elternzeit vom damaligen Hartz IV gelebt (eine Situation, über die ich vielleicht mal einen gesonderten Beitrag ausführlicher schreiben werde) Als meine Tochter kurz vor Ende der Elternzeit in die Kita kam, habe ich für sie die Kosten für das Mittagessen beantragt und diese wurden problemlos übernommen.

Mein Tipp: nimm jede Hilfe, die du kriegen kannst an. Und das bitte ohne schlechtes Gewissen. Du leistest einen wahnsinnigen Job, da ist es das mindeste, das solche Kosten für deine Kinder übernommen werden, wenn es finanziell eng ist.

Alles Liebe

Katharina


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert